Gebühren

„AVENTURO – Verein für Familienaustausch“ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin.

Alle Einnahmen werden für die Verwaltung, d.h. die Gehälter und Reisekosten unserer Mitarbeiter, Telefonrechnungen, Büromaterial, Postgebühren, Werbung, Mietkosten für Versammlungsräume, Bürogeräte, Druckkosten, etc. verwendet. Mit den im Folgenden genannten Gebühren wird die Leistung von AVENTURO abgegolten, es entstehen aber weitere individuelle Kosten.

Einschreibegebühr

Bei Einreichung Ihres Anmeldedossiers ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 100,- fällig.

Austauschgebühr auf Anfrage

 

Fälligkeit der Gebühren

Die Austauschgebühren sind in zwei Raten zu bezahlen:

  1. Die Anzahlung in Höhe von 500 € ist fällig, sobald sich die beiden Tauschfamilien über einen Austausch einig geworden sind, also ca. vier Wochen vor Beginn des Austausches.
  2. Der Restbetrag wird fällig im ersten Monat, in dem das eigene Kind im Ausland ist.

 

Sonderregelung bei einseitiger Aufnahme eines Kindes

Sonderregelung bei einem einseitigen Aufenthalt eines Kindes (ohne Rücktausch)

Ist von Anfang an ein einseitiger Aufenthalt geplant:

  1. AVENTURO erhebt von der aufnehmenden Familie keine Gebühren.
  2. Die abgebende Familie zahlt im Falle von Aufenthalten nach China, Frankreich und Spanien die doppelte Austauschgebühr sowie die Hin- und Rückreise des eigenen Kindes. Bei einseitigen Aufenthalten in den englischen Sprachraum siehe Tabelle unten.
  3. Wird ein beabsichtigter gegenseitiger Austausch aus verschiedenen Gründen nicht bis zu Ende durchgeführt, bleibt der Rücktausch also aus und es handelt sich dadurch nicht um einen Austausch, sondern lediglich um einen einseitigen Aufenthalt eines Kindes, dann gilt folgendes:
  4. AVENTURO erhebt von der aufnehmenden Familie keine Gebühren.
  5. Die abgebende Familie zahlt die einfachen Austauschgebühren sowie die Hin- und Rückreise des eigenen Kindes. Einzelheiten und Höhe der Kostenerstattung an die aufnehmende Familie sind unbedingt vor der Abreise zwischen den beiden Familien zu vereinbaren. Wir empfehlen eine Zahlung an die aufnehmende Familie in Höhe von 300 € pro Monat.

Hinweis auf weitere Kosten

Weitere Kosten entstehen individuell und müssen von den Familien eingeplant werden, wie z.B.:
– Kosten für den Besuch der Familientreffen (Anreise, Übernachtung, …)
– Hin- und Rückreisekosten für den Austausch des eigenen Kindes
– Kosten für freiwillige Zusatzversicherungen
– Kosten für Visa (USA und Kanada)
– eventuelle Kosten für Privatschulbesuch
– bei einseitigem Senden des Kindes Unkostenerstattung für die aufnehmende Familie, in Absprache mit der Familie